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Unfall-Versicherung

Vor- und Nachteile der gesetzlichen und privaten Unfallversicherung.

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Kopfverletzung bei einem Autounfall

Wenn die Unfallversicherung nicht zahlt – das sagt der Bundesgerichtshof

Kopfverletzung bei einem Autounfall

Ein wichtiges Urteil zu Bewusstseinsstörungen und Ausschlussklauseln

Viele Versicherte glauben, dass ihre Unfallversicherung in jedem Fall leistet. Doch wenn ein Unfall durch einen kurzen Blackout oder Schwindel verursacht wird, kann der Versicherungsschutz entfallen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat genau dazu ein entscheidendes Urteil gefällt, das bis heute Bedeutung hat.

Der Fall:

Ein Schreiner verlor beim Autofahren für wenige Sekunden das Bewusstsein – „es wurde ihm schwarz vor Augen“. Er verursachte einen Unfall und verletzte sich schwer. Da er berufsunfähig wurde, verlangte er 288.000 DM aus seiner privaten Unfallversicherung.

Die Versicherung lehnte ab: Der Unfall sei durch eine Bewusstseinsstörung verursacht worden – laut Vertrag ein Ausschlussgrund.

Die gerichtliche Auseinandersetzung:

Während das Landgericht die Klage ablehnte, gab das Oberlandesgericht Karlsruhe dem Mann teilweise Recht. Doch die Versicherung ging in Revision – und der Fall landete vor dem BGH (vom 17.05.200, Az. IV ZR 113/99).

Die Entscheidung des BGH:

Der Bundesgerichtshof hob das Urteil auf und stellte klar:

  1. Entscheidend ist die Sicht eines durchschnittlichen Versicherungsnehmers.
    Alte Vertragsfassungen oder Absichten des Versicherers spielen keine Rolle.
  2. Auch kurze Bewusstseinsaussetzer können den Versicherungsschutz ausschließen.
    Eine Bewusstseinsstörung liegt schon dann vor, wenn der Versicherte wegen gesundheitlicher Beeinträchtigung nicht mehr reagieren kann.
  3. Jeder Fall ist individuell zu prüfen.
    Wie stark war die Reaktionsfähigkeit beeinträchtigt? Wie gefährlich war die Situation? Das entscheidet, ob die Versicherung zahlen muss.

Der Fall wurde zur weiteren Prüfung an das OLG zurückverwiesen.

Was bedeutet das Urteil in der Praxis?

Das Urteil zeigt:
Ein kurzer Blackout oder Schwindel kann den Anspruch auf eine Unfallleistung zunichtemachen. Wer also wegen Kreislaufproblemen, Schwindel oder kurzzeitiger Ohnmacht verunglückt, muss mit einer Ablehnung rechnen.

Tipp:

Versicherte sollten Unfälle immer genau dokumentieren und medizinisch klären lassen, ob eine Bewusstseinsstörung vorlag. Bei Streitfällen kann juristische Beratung helfen.

Fazit:

Das BGH-Urteil verdeutlicht, wie entscheidend die genaue Formulierung der Versicherungsbedingungen ist. Schon kleine Worte können darüber entscheiden, ob eine Leistung gezahlt wird oder nicht.


Kopfverletzung bei Autounfall

Sind Geistes- oder Bewusstseinsstörungen in der Unfallversicherung mitversichert?

Kopfverletzung bei Autounfall

Geistes- und Bewusstseinsstörungen: Die versteckten Lücken im Unfallversicherungsschutz

In der Regel sehen Unfallversicherungen einen Ausschluss vor, wenn die Ursache des Unfalls auf eine Geistes- oder Bewusstseinsstörung zurück zu führen ist. Mitversichert ist zwar, wenn man erst einen Unfall hat und dann eine Geistes- oder Bewusstseinsstörung erleidet, aber nicht anders rum. Aus diesem Grund ist es absolut wichtig, dass keine Ausschlüsse in den Bedingungen enthalten sind. Aber auch hier ist oft die Werbung falsch, sie verspricht mehr als wirklich enthalten ist. Auf was sollte man besonders achten:

  • Alle Unfälle infolge von Trunkenheit sind mitversichert

  • Es sind auch alkoholbedingte Bewusstseinsstörungen beim Lenken von Kraftfahrzeugen mitversichert ohne Begrenzung des Promillewertes. Einige Versicherer sehen Grenzen vor, z.B. nur bis 1,1 %o, 1,4 %o, 1,5%o, 1,6%o oder sogar ohne Grenze.

  • Unfälle aufgrund von Müdigkeit bzw. Schläfrigkeit

  • Unfälle aufgrund durch Schlafwandeln oder Erschrecken

  • Unfälle infolge von Medikamenteneinflüssen

  • Unfälle aufgrund eines ursächlichen Schlaganfalls, epileptischen Anfall, andere Krampfanfälle oder aufgrund eines Herzinfarkts. Bereits ein Unfall verursacht durch einen Schwindelanfall (Sturz von der Treppe) könnten somit nicht versichert sein, es sei denn dass Folgen von Geistes- oder Bewusstseinsstörungen mitversichert sind. Einige Versicherer sehen aber auch hier Einschränkungen vor, z.B. das der Versicherungsschutz nur bei einem Schlaganfall gilt, aber keine Krampfanfälle versichert hat (eingeschränkte Ursachen).

  • Unfälle aufgrund von ungewollten Drogenkonsum oder ko-Tropfen. Besonders im „jugendlichen Leichtsinn“ probiert man so einiges aus, eventuell auch einfach mal nur um "cool" zu sein. Wer Drogen konsumiert, z.B. durch Kiffen, riskiert seinen Versicherungsschutz. Aber auch unbewusst kann eine Drogeneinnahme möglich sein, z.B. wenn jemand Anderes was in einem Glas gemischt hat. Der Nachweis in solchen Fällen ist oft schwer zu führen. Unfälle die durch Drogen verursacht werden, sollten verständlicher Weise nicht versichert sein, wenn diese regelmäßig vorsätzlich eingenommen werden. Aber es gibt zunehmend immer mehr Fälle, die Ausnahmen darstellen (auf einer Party wird probiert, oder unter Alkoholeinfluss). Aus diesem Grund ist es wichtig, dass Unfallfolgen aufgrund der Einnahme von Drogen mitversichert sind (einige Versicherer schränken dies aber nur auf ko-Tropfen ein.

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