Die Arbeitsunfähigkeitsrente

Ist der Versicherte z. B. angestellt, so hat die versicherte Person großes Glück, dass sein Arbeitgeber für weitere 6 Wochen lang das normale Gehalt weiter zahlt. In diesem Fall besteht noch kein Einkommensverlust. Jedoch im Anschluss wird für max. 78 Wochen bzw. bis max. 18 Monaten Krankengeld von der Krankenkasse in Höhe von ca. 75% des Nettoverdienstes (Faustformel) gezahlt. Es besteht somit bereits ein Einkommensverlust von ca. 25% (ein Viertel des Einkommens).

Bei Versicherten die über der Beitragsbemessungsgrenze liegen, kann der Einkommensverlust besonders hoch sein. Diese Lücken kann man mit der elipsLife sehr günstig absichern. Für Versicherte die höhere Einkommensverluste haben, kann die Absicherung in dieser Höhe ebenfalls versichert bzw. entsprechend angepasst werden. Die Arbeitsunfähigkeitsrente versichert somit nach Ablauf der vereinbarten Karenzzeit (6 Wochen = Lohnfortzahlungszeit) und für eine maximale Frist von 18 Monaten den bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit resultierenden Einkommensverlust. Bei einer Arbeitsunfähigkeit die länger als 6 Wochen dauert, zahlt dann der Versicherer die vereinbarte Arbeitsunfähigkeitsrente in voller Höhe. Ist die versicherte Person selbständig oder ohne Arbeit, gilt trotzdem die entsprechende Leistung als versichert.

 

Kontakt

fairtest.de
Bert Heidekamp
Amalienpark 3A
13187 Berlin

Telefon: +49 (0)30 4 74 13 23
Telefax: +49 (0)30 47 47 35 96
E-Mail: CLOAKING