Welche Versicherer bieten eine AU-Klausel an?

Die Arbeitsunfähigkeitsklausel ist noch sehr unbekannt, nur zögerlich versuchen Versicherer Klauseln zu entwickeln. Da für den Versicherten ein sehr hoher Vertragsvorteil besteht, bedeutet dies gleichzeitig für den Versicherer, dass möglicher Weise die Leistungszahlungen sich erhöhen. Die Erfahrungen fehlen und die damit verbundenen Risiken schrecken Versicherer eher davon ab, entsprechende AU-Klauseln in den Bedingungen zu berücksichtigen. Da diese Klausel dem Versicherer auch Geld kostet, sind die Versicherungsprämien nicht immer günstig. Der Versicherte sollte jedoch wenn möglich, eher auf wichtige Leistungsinhalte als auf Prämienvergleiche bzw. günstige Prämien achten.

Die wohl beste Klausel und meiste Erfahrung auf diesem Gebiet hat die Condor Versicherung. Seit mehr als 10 Jahren sind bei Verträgen der dritten Schicht AU-Klauseln enthalten. Aber es tut sich was im Markt, so hat auch das Ideenwerk seit Jahren eine abgespeckte AU-Klausel und seit 01.06.2013 auch die Allianz. Aber es gibt eben Unterschiede, die nicht unerheblich sind. In der Tabelle finden Sie 3 Beispieltarife.

Worin liegt der Unterschied zwischen AU und Berufsunfähigkeit?:
Weitere Fragen zur AU-Klausel:
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Der Vergleich (Stand 11/2013): 3 Bedingungsbeispiele

Stand 11/2013 Condor Ideenwerk Allianz
Zeitlich unbegrenzte AU-Klausel
................................



ja

.................................
..

 

nein
"werden zeitlich befristet monatliche Leistungen" = das könnte bedeuten, max. 12 Monate.................................


nein
"• insgesamt eine Dauer der Krankschreibung von 18 Monaten während der Leistungsdauer der Bausteine Berufsunfähigkeitsvorsorge nicht überschritten ist.

Keine zeitliche Einschränkung bei mehrfacher BU






ja





 

 

ja
Die zeitliche Begrenzung bezieht sich nur auf die einzelnt beantragte BU. Also es könnten auch mehrfache begrenzte AU-Leistungen möglich sein.

 

nein
Wenn die versicherte Person mehrfach nach Absatz a) krankgeschrieben ist, ist die Leistungsdauer wegen Krankschreibung für alle eintretenden Krankschreibungen zusammen auf 18 Monate beschränkt.

Die AU-Klausel gilt für organische und nichtorganische
Krankheiten
(z.B. Psyche)
ja




nein
"aufgrund einer nach Vertragsabschluss eingetretenen nachweislich organischen Ursache"
ja




Die Anerkennung wird unabhängig von einem Facharzt anerkannt





 

 

ja






 

 

 

ja






 

 

 

nein
d) Einreichung von Unterlagen Wenn Leistungen wegen Krankschreibung verlangt werden, müssen uns unverzüglich auf Kosten des Anspruchstellers Bescheinigungen nach Absatz 2 eingereicht werden. Davon muss mindestens eine Bescheinigung von einem Facharzt der entsprechenden Fachrichtung ausgestellt worden sein.
       

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Klauseln: Auszugsweise

 

Condor Versicherung, BUZ Comfort (12.2012)
Wir leisten auch – gegebenenfalls nach Ablauf einer vereinbarten Karenzzeit, siehe § 1 Absatz 6 – rückwirkend von Beginn einer Arbeitsunfähigkeit an, wenn die Arbeitsunfähigkeit tatsächlich mindestens 6 Monate andauert. Arbeitsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person auf Grund von Krankheit, die ärztlich nachzuweisen ist, Ihre zuletzt ausgeübte Tätigkeit nicht mehr ausführen kann. Vorübergehende Arbeitsversuche zur Erprobung der möglicherweise wieder erlangten Arbeitsfähigkeit stellen keine Unterbrechung der Arbeitsunfähigkeit dar, sofern diese einen Arbeitsversuch im Sinne des § 74 SGB V (Stufenweise Wiedereingliederung mit Fortbestehen der Arbeitsunfähigkeit) darstellen. Ein Anspruch auf die vereinbarten Leistungen wegen Arbeitsunfähigkeit besteht auch dann, wenn eine Berufsunfähigkeit endgültig nicht festgestellt werden kann. Die vereinbarte Leistung wird dann solange erbracht, wie die Arbeitsunfähigkeit vorliegt (vergleiche § 7 Absatz 7). Erkennen wir unsere Leistungspflicht aufgrund vorliegender Berufsunfähigkeit an, so endet die vorübergehende Arbeitsunfähigkeit und die vereinbarten Leistungen werden aufgrund der bestehenden Berufsunfähigkeit fortgesetzt.

 

Ideenwerk, GesundBU (09.2013)
Unabhängig vom Vorliegen einer bedingungsgemäßen Berufsunfähigkeit werden zeitlich befristet monatliche Leistungen in Höhe der vereinbarten Berufsunfähigkeitsrenten gezahlt, wenn die versicherte Person aufgrund einer nach Vertragsabschluss eingetretenen nachweislich organischen Ursache für die Dauer von 6 Monaten ununterbrochen zu 100% arbeitsunfähig ist und dieser Zustand darüber hinaus fortbesteht. Dies ist spätestens im sechsten Arbeitsunfähigkeitsmonat durch geeignete Nachweise (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen und zudem aussagekräftige Facharztbefunde) zu belegen. Ergänzende ärztliche Berichte können jederzeit angefordert werden.


Allianz BU Plus, E5 (06.2013)
Wenn die versicherte Person während der Versicherungsdauer der Bausteine Berufsunfähigkeitsvorsorge Leistungen aus diesen Bausteinen verlangt und die versicherte Person 6 Monate ununterbrochen krankgeschrieben ist, erbringen wir die folgenden Leistungen:
• Wir befreien Sie von der Beitragszahlungspflicht (Ziffer 1.2) und /oder
• wir zahlen eine Rente in Höhe der versicherten Berufsunfähigkeitsrente (Ziffer 1.3).

b) Leistungsdauer Die Leistungen wegen Krankschreibung erbringen wir, solange
• die versicherte Person ununterbrochen krankgeschrieben ist und
• die Leistungsdauer der Bausteine Berufsunfähigkeitsvorsorge nicht abgelaufen ist und
• wir keine Leistungen wegen Berufsunfähigkeit erbringen und
• die versicherte Person lebt und
• insgesamt eine Dauer der Krankschreibung von 18 Monaten während der Leistungsdauer der Bausteine Berufsunfähigkeitsvorsorge nicht überschritten ist.

Wenn die versicherte Person mehrfach nach Absatz a) krankgeschrieben ist, ist die Leistungsdauer wegen Krankschreibung für alle eintretenden Krankschreibungen zusammen auf 18 Monate beschränkt. Wenn die Leistungsprüfung ergibt, dass bei der versicherten Person Berufsunfähigkeit im Sinne dieser Versicherungsbedingungen vorliegt, erbringen wir mit Beginn des nächsten Monatsersten nach Abschluss der Leistungsprüfung Leistungen wegen Berufsunfähigkeit. Ab diesem Zeitpunkt werden die Leistungen wegen Krankschreibung eingestellt. Wenn wir
• Leistungen wegen Krankschreibung der versicherten Person erbringen und
• nach Abschluss der Leistungsprüfung wegen Berufsunfähigkeit feststellen, dass Berufsunfähigkeit vorliegt, gilt: Wir rechnen den Zeitraum zwischen Entstehung des Anspruchs auf Leistungen wegen Berufsunfähigkeit nach Ziffer 1.4 und dem Beginn der Leistungen wegen Berufsunfähigkeit, für den wir Leistungen wegen Krankschreibung erbracht haben, auf die maximale Leistungsdauer wegen Krankschreibung von insgesamt 18 Monaten nicht an.

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