Sind Geistes- oder Bewusstseinsstörungen in der Unfallversicherung mitversichert?

In der Regel sehen Unfallversicherungen einen Ausschluss vor, wenn die Ursache des Unfalls auf eine Geistes- oder Bewusstseinsstörung zurück zu führen ist. Mitversichert ist zwar, wenn man erst einen Unfall hat und dann eine Geistes- oder Bewusstseinsstörung erleidet, aber nicht anders rum. Aus diesem Grund ist es absolut wichtig, dass keine Ausschlüsse in den Bedingungen enthalten sind. Aber auch hier ist oft die Werbung falsch, sie verspricht mehr als wirklich enthalten ist. Auf was sollte man besonders achten:

  • Alle Unfälle infolge von Trunkenheit sind mitversichert

  • Es sind auch alkoholbedingte Bewusstseinsstörungen beim Lenken von Kraftfahrzeugen mitversichert ohne Begrenzung des Promillewertes. Einige Versicherer sehen Grenzen vor, z.B. nur bis 1,1 %o, 1,4 %o, 1,5%o, 1,6%o oder sogar ohne Grenze.

  • Unfälle aufgrund von Müdigkeit bzw. Schläfrigkeit

  • Unfälle aufgrund durch Schlafwandeln oder Erschrecken

  • Unfälle infolge von Medikamenteneinflüssen

  • Unfälle aufgrund eines ursächlichen Schlaganfalls, epileptischen Anfall, andere Krampfanfälle oder aufgrund eines Herzinfarkts. Bereits ein Unfall verursacht durch einen Schwindelanfall (Sturz von der Treppe) könnten somit nicht versichert sein, es sei denn dass Folgen von Geistes- oder Bewusstseinsstörungen mitversichert sind. Einige Versicherer sehen aber auch hier Einschränkungen vor, z.B. das der Versicherungsschutz nur bei einem Schlaganfall gilt, aber keine Krampfanfälle versichert hat (eingeschränkte Ursachen).

  • Unfälle aufgrund von ungewollten Drogenkonsum oder ko-Tropfen. Besonders im „jugendlichen Leichtsinn“ probiert man so einiges aus, eventuell auch einfach mal nur um "cool" zu sein. Wer Drogen konsumiert, z.B. durch Kiffen, riskiert seinen Versicherungsschutz. Aber auch unbewusst kann eine Drogeneinnahme möglich sein, z.B. wenn jemand Anderes was in einem Glas gemischt hat. Der Nachweis in solchen Fällen ist oft schwer zu führen. Unfälle die durch Drogen verursacht werden, sollten verständlicher Weise nicht versichert sein, wenn diese regelmäßig vorsätzlich eingenommen werden. Aber es gibt zunehmend immer mehr Fälle, die Ausnahmen darstellen (auf einer Party wird probiert, oder unter Alkoholeinfluss). Aus diesem Grund ist es wichtig, dass Unfallfolgen aufgrund der Einnahme von Drogen mitversichert sind (einige Versicherer schränken dies aber nur auf ko-Tropfen ein.

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